ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
354 LG Hannover 16.08.1994 Die Berufungen werden verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Landeskasse und der Angeklagte je zur Hälfte. Die Landeskasse hat dem Angeklagten 1/2 der notwendigen Auslagen zu erstatten.
349 LG Hannover 05.07.1994 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird daß angefochtene Urteil dahin geändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt wird. Die Kosten des Verfahrens trägt zu 3/4 der Angeklagte, zu 1/4 die Landeskasse, die auch dem Angeklagten in diesem Umfang die notwendigen Auslag...