ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
350 AG B-Tiergarten 13.07.1994 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
334 AG B-Tiergarten 25.05.1994 Der Angeklagte wird wegen Wehrdienstentziehung in Tatmehrheit mit Zivildienstentziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
335 AG B-Tiergarten 25.05.1994 Der Angeklagte wird wegen Wehrdienstentziehung in Tatmehrheit mit Zivildienstentziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.