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LG Berlin
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03.05.1996 |
Die wiederholte Zivildienstverweigerung stellt prozessual keine neue, selbständig verfolgbare Straftat dar, da wegen der Einmaligkeit und Identität der geforderten Leistung bei der Dauerstraftat des § 53 ZDG keine Zäsurwirkung mit dem ersten Strafurteil eintritt. § 53 Abs. 1 ZDG liegt schon von seinem Wortlaut her nur die Dienstverweigerung im Ganzen bzw. das Ausbleiben des nur einmal abzuleist...
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447
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LG Itzehoe
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30.10.1995 |
1.) Die Grundsätze des BVerfG zum Verbot der Mehrfachbestrafung Totaler Kriegsdienstverweigerer haben für alle Totalverweigerer Gültigkeit, deren Verweigerung auf einer den Zeugen Jehovas vergleichbaren Gewissensentscheidung beruht, also auch für Totalverweigerer bei der Bundeswehr. 2.) Bei der Erstverurteilung wirkt sich dieser Umstand auf die prinzipielle Aussetzung einer verwirkten Freiheits...
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