UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
638
AG Gifhorn
17.11.1998
Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen trägt.
570
AG Gifhorn
16.10.1997
Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat.