Leitsatz

Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,– DM kostenpflichtig verurteilt.

Die Geldstrafe kann in monatlichen Raten von 100,– DM gezahlt werden. Die erste Rate ist zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung fällig. Kommt der Angeklagte mit der Zahlung einer Rate länger als zwei Wochen in Rückstand, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

Volltext

Zum Sachverhalt (Gründe abgekürzt)

Zur Darstellung des Sachverhalts wird auf den Inhalt des Anklagesatzes vom 05.06.1991 verwiesen.

Entscheidungsgründe

Angewendet wurden die gesetzlichen Bestimmungen, die nach der Urteilsformel aufgeführt sind.

Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Essen, Richter am Amtsgericht Wiedemann als Vorsitzender.

Verteidiger: RA Wilfried Lenz, Am Markt 4, 03 238 Finsterwalde, Tel. 03531 / 70 04 08, Fax 03531 / 24 54.