Leitsatz
Das Schreiben des B. vom 02.12. 99 wird angehalten und beschlagnahmt.
Volltext
Entscheidungsgründe
Das Schreiben enthält grobe Beleidigungen. Die Entscheidung beruht auf Nr. 34 I Nr. 3, II Nr. 2 UVollzO.
Mit Schreiben vom gleichen Tage erhielt der Inhaftierte folgenden Bescheid:
Ein Schreiben des B. wurde wegen zum Teil grob beleidigenden Inhalts beschlagnahmt und wird nicht an Sie ausgehändigt. Im übrigen werden auch Sie darauf aufmerksam gemacht, daß sich Ihre Schreiben im Stil und Inhalt im “Randbereich” bewegen. Zur Vermeidung eines weiteren Verfahrens wegen Beleidigung wird zukünftig ein moderaterer Tonfall angeregt.
Amtsgericht Amberg, Richter am Amtsgericht Plößl.
Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).