Leitsatz
Ich halte das Ablehnungsgesuch vom 18.01.99 für begründet (§ 27 III 2 StPO).
Volltext
Gründe:
Aufgrund der versehentlich erfolgten Öffnung der Verteidigerpost und der Strafanzeige des Angeschuldigten gegen mich ist die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht des Angeschuldigten nicht ungerechtfertigt.
Herrn Vertreter m. d. B. um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
Amtsgericht Amberg, Richter am Amtsgericht Plößl als Strafrichter.
Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).