Leitsatz

Der Angeklagte wird auf seine Kosten wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt.

Volltext

Zum Sachverhalt (Gründe abgekürzt)

Hinsichtlich der Urteilsgründe wird auf die durch Beschluß vom 24.03.1995 zugelassene Anklage vom 26.01.1995 verwiesen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

Amtsgericht Wuppertal, Richter am Amtsgericht Heiliger als Strafrichter.

Verteidiger: RA Wolfgang Weckmüller, II.Hagen 7, 45 127 Essen, Tel. 0201 / 1 05 96 - 0, Fax 0201 / 1 05 96 - 66.