ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
710 LG Amberg 01.12.1999 Auf die Beschwerde des B. wird der Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 aufgehoben, weil nach Auffassung der Strafkammer die Voraussetzungen für eine Anhaltung des Schreibens nicht vorliegen. 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg, Vizepräsident des Landgerichts Müller als Vorsitzender. Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).
645 LG Amberg 21.12.1998 Die Beschwerden der Verteidigerin des Beschuldigten vom 24.11. 1998 sowie des B. vom 30.11.1998 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 16.11.1998 werden verworfen.
642 OLG Nürnberg 04.12.1998 Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Landgerichts Amberg vom 21.09.1998 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
637 AG Amberg 16.11.1998 Der Antrag auf Zulassung als Verteidiger wird zurückgewiesen.
631 LG Amberg 21.09.1998 Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Amberg vom 11.08.1998 wird verworfen.
656 AG Amberg 11.08.1998 Gegen den Beschuldigten wegen Fahnenflucht wird gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO die Untersuchungshaft angeordnet.