ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
506 AG Brandenburg 23.09.1996 Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
327 AG Brandenburg 02.03.1994 Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils des Kreisgerichts Brandenburg vom 03.02.1993 (4 Ds 486/92, 20 Js 466/92) wegen Fahnenflucht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten und wegen fortgesetzter Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat...
286 AG Brandenburg 03.02.1993 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Truppe sowie fortgesetzter Befehlsverweigerung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 20,00 DM verurteilt. Die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen Auslagen trägt der Angeklagte.