ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
638 AG Gifhorn 17.11.1998 Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen trägt.
570 AG Gifhorn 16.10.1997 Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat.
518 AG Gifhorn 29.11.1996 Der Angeklagte wird wegen falscher Namensangabe zu 300,– DM Geldbuße und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.
505 AG Gifhorn 10.09.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu vier Monaten Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Der wegen der Tat erlittene Disziplinararrest wird angerechnet.