ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
596 AG Itzehoe 12.03.1998 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 60,00 DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
528 AG Itzehoe 10.02.1997 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
465 AG Itzehoe 15.01.1996 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
463 AG Itzehoe 04.01.1996 Der Antrag des Angeklagten auf Zulassung der Herren B. und S. als weitere Wahlverteidiger wird zurückgewiesen.
380 AG Itzehoe 06.02.1995 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die in dieser Sache erlittene Untersuchungshaft wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
214 AG Itzehoe 16.05.1989 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.