|
584
|
OLG Düsseldorf
|
03.02.1998 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Remscheid zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
|
|
452
|
OLG Düsseldorf
|
22.11.1995 |
Zur Strafzumessung im Falle der Dienstflucht eines Zeugen Jehovas, der aus Gewissensgründen den Kriegs- und den Zivildienst verweigert.
|
|
261
|
OLG Düsseldorf
|
07.03.1986 |
Es ist einem Angeklagten in Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung unbenommen, seine Meinung zur Frage der Ableistung des Zivildienstes in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Derartige Äußerungen eines Angeklagten dürfen daher nicht strafverschärfend berücksichtigt werden.
|
|
260
|
OLG Düsseldorf
/ Anm. Hartmut Friedeck, Cornelius Nestler-Tremel
|
03.06.1985 |
Zum Verbot der Doppelbestrafung eines wegen Dienstflucht bereits vorbestraften “Totalverweigerers”.
|
|
418
|
OLG Düsseldorf
|
08.08.1984 |
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Die Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von DM 210,– durch das Amtsgericht Düsseldorf bleibt aufrechterhalten.
|