ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
584 OLG Düsseldorf 03.02.1998 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Remscheid zurückverwiesen. Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
452 OLG Düsseldorf 22.11.1995 Zur Strafzumessung im Falle der Dienstflucht eines Zeugen Jehovas, der aus Gewissensgründen den Kriegs- und den Zivildienst verweigert.
261 OLG Düsseldorf 07.03.1986 Es ist einem Angeklagten in Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung unbenommen, seine Meinung zur Frage der Ableistung des Zivildienstes in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Derartige Äußerungen eines Angeklagten dürfen daher nicht strafverschärfend berücksichtigt werden.
260 OLG Düsseldorf / Anm. Hartmut Friedeck, Cornelius Nestler-Tremel 03.06.1985 Zum Verbot der Doppelbestrafung eines wegen Dienstflucht bereits vorbestraften “Totalverweigerers”.
418 OLG Düsseldorf 08.08.1984 Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Die Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von DM 210,– durch das Amtsgericht Düsseldorf bleibt aufrechterhalten.