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533
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AG Oldenburg
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20.03.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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305
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-
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06.09.1993 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je DM 15,00 verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von DM 150,00 ab dem auf die Rechtskraft folgenden Monat zu zahlen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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291
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LG Berlin
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06.04.1993 |
Das angefochtene Urteil wird im Strafausspruch aufgehoben. Dem Angeklagten wird die Auflage erteilt, eine Geldbuße von 600,00 DM an das Friedenszentrum Martin Niemöller Haus e.V. zu zahlen , und zwar in monatlichen Raten von 200,00 DM, beginnend im Monat nach Rechtskraft des Urteils, zahlbar bis zum 10. eines jeden Monats. Die Zahlungen sind dem Gericht nachzuweisen. Die Kosten des Rechtsmittel...
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292
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LG Berlin
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06.04.1993 |
1.) Liegen in entscheidenden Entwicklungsjahren des Angeklagten Störungen der familiären Verhältnisse vor, fehlt insbesondere durch Trennung der Eltern eine Bezugsperson, so sind Reifeverzögerungen und Entwicklungsrückstände nicht auszuschließen, die den Angeklagten einem Jugendlichen gleichstehen lassen können. 2.) Ist der Angeklagte durch inzwischen festgestellte Wehruntauglichkeit nicht mehr...
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