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231
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LG Wiesbaden
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18.09.1992 |
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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229
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AG Schwetzingen
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22.08.1992 |
Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
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227
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AG Braunschweig
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04.06.1992 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
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