ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
231 LG Wiesbaden 18.09.1992 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
229 AG Schwetzingen 22.08.1992 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
227 AG Braunschweig 04.06.1992 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.