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595
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LG Lüneburg
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09.03.1998 |
Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25,– DM verurteilt , die er ab Rechtskraft dieses Urteils in monatlichen Teilbeträgen von 150,– DM zu zahlen hat. Der Angeklagte trägt die Kosten der ersten Instanz. Der Landeskasse werden die notwendigen Auslagen des Angeklagten in den Rechtsmittelinstanzen auferlegt.
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563
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OLG Celle
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17.09.1997 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Lüneburg zurückverwiesen.
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548
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LG Lüneburg
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25.06.1997 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soltau vom 17. Februar 1997 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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530
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AG Soltau
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17.02.1997 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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