ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
644 LG Hamburg 18.12.1998 Auf die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 15. Dezember 1995 abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in zwei Fällen zu einem Gesamtarrest von vier Monaten verurteilt. Auf den Arrest wird verbüßter Arrest in Höhe von 28 Tagen angerechnet. Die Vollstreckung des Gesamtarrestes von vier Monaten wird zur Bewährung aus...
623 LG Berlin 30.07.1998 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
580 LG Lüneburg 07.01.1998 Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt, jedoch wird die Berufungsgebühr um ein Viertel ermäßigt.
557 AG Celle 06.08.1997 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe und wegen Fahnenflucht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
544 LG Halle-Saalkreis 11.06.1997 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 16.12.1996 im Strafausspruch wie folgt geändert: Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen, die jeweils in beiden Instanzen entstand...
476 AG Rotenburg a.d. Fulda 04.03.1996 Der Angeklagte wird wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verbüßte Disziplinararrest von sieben Tagen wird angerechnet. Die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Verfahrenskosten fallen dem Angeklagten zur Last.
459 AG HH-Harburg 15.12.1995 Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst tatmehrheitlich mit vier tatmehrheitlich begangenen Fällen der Gehorsamsverweigerung zu einem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt. Der erlittene Freiheitsentzug in Form von 70 Tagen Disziplinararrest wird auf die Strafe angerechnet. Die Vollstreckung des restlichen Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten de...
366 LG Dresden 03.11.1994 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgericht Riesa vom 04.05.1994 dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte erhält die Auflage, bis zur Aufnahm...
356 KG Berlin 23.06.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Dezember 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
289 AG Bonn 22.03.1993 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht , Vergehen gem. § 16 Abs. 1 WStG, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,- DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.