ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
438 AG Bremen 16.08.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
414 AG Bremen 19.07.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
395 AG Bremen 19.04.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
321 AG Bremen 09.02.1994 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
296 AG Bremen 16.06.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 5 (fünf) Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.