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741
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AG Dresden
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27.06.2000 |
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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739
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AG Dresden
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09.06.2000 |
Der Antrag des Angeschuldigten vom 28.06.99, als weitere Verteidiger Herrn B und Herrn E gemäß §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO zuzulassen, wird zurückgewiesen.
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728
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AG Dresden
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13.04.2000 |
Der Betroffene ist einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Nichtbefolgens der Aufforderung zur Musterung / Eignungsuntersuchung / Eignungsfeststellung schuldig. Gegen ihn wird deshalb die Geldbuße von 400,00 DM verhängt. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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729
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AG Dresden
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13.04.2000 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zur Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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721
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AG Dresden
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08.02.2000 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird daher zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.
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649
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AG Dresden
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14.01.1999 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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601
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AG Dresden
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27.03.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
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593
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AG Dresden
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19.02.1998 |
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu der Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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