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770
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LG Kiel
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11.12.2001 |
Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG Kiel vom 11.11.1999 wird das Verfahren, soweit es die dem Angeklagten vorgeworfene Dienstflucht (§ 53 ZDG) zum Gegenstand hat, auf Kosten der Landeskasse eingestellt. [...]
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769
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LG Frankfurt a.M.
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24.09.2001 |
Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 25.01. 1999 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.03.2000 teilweise abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wir...
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768
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AG Dannenberg
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11.09.2001 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
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758
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LG Berlin
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07.05.2001 |
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
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747
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AG B-Tiergarten
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31.10.2000 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse Berlin auferlegt.
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651
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AG Frankfurt a.M.
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25.01.1999 |
Das Verfahren wird wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (Strafklageverbrauch) eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten steht für die in der Zeit vom 23.06.1998 bis zum 09. 07.1998 erlittene Freiheitsentziehung eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu.
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551
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AG B-Tiergarten
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08.07.1997 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.
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513
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AG Duisburg
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07.11.1996 |
Das Verfahren wird wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.
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512
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LG Braunschweig
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06.11.1996 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 25. Juli 1996 aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
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348
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LG Wiesbaden
/ Anm. Detlev Beutner
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30.06.1994 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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