ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
766 AG Hamburg 10.08.2001 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Gegen den Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
755 LG Berlin 27.02.2001 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des AG Tiergarten in Berlin vom 27. April 2000 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten auch des Berufungsverfahrens zu tragen.
731 LG Leipzig 09.05.2000 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 03.12.1999 wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte.
698 AG Krefeld 22.02.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten kostenpflichtig verurteilt.
626 AG Magdeburg 18.08.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
609 LG Landshut 02.06.1998 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut wird das Urteil des Amtsgerichts Eggenfeldenvom 28.01. 1998im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil w...
597 AG Meldorf 12.03.1998 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht und Gehorsamsverweigerung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Auf diese Strafe ist der erlittene Disziplinararrest von 42 Tagen anzurechnen. Im übrigen wird er freigesprochen. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen im Umfang seiner Verurteilung; im übrigen...
582 AG Eggenfelden 28.01.1998 Der Angeklagte ist schuldig der versuchten Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
544 LG Halle-Saalkreis 11.06.1997 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 16.12.1996 im Strafausspruch wie folgt geändert: Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen, die jeweils in beiden Instanzen entstand...
538 LG Itzehoe 24.04.1997 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Elmshorn vom 16. Dezember 1996 wird auf Kosten des Angeklagten, der auch seine Auslagen trägt , verworfen.