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472
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OLG Frankfurt
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30.01.1996 |
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfange wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
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442
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OLG Bremen
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28.08.1995 |
Die Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
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353
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LG Bremen
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20.07.1994 |
Im Hinblick auf die schwierigen Strafzumessungserwägungen ist im Fall der “Totalverweigerung” in aller Regel die Mitwirkung eines Verteidigers geboten.
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324
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KG Berlin
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24.02.1994 |
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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280
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OLG Stuttgart
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25.05.1992 |
Strafzumessung bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas, der Wehr- und Zivildienst doppelt verweigert hat.
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262
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LG Aachen
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20.03.1986 |
Zwar schließt die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG die Berücksichtigung der die Ersatzdienstverweigerung motivierenden freien Gewissensentscheidung im Bereich der Schuld grundsätzlich aus. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist aber bei der Strafzumessung zu beachten und entfaltet dort wesentliche, Wertmaßstäbe setzende Kraft. Danach setzen das Übermaßverbot und der Ver...
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261
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OLG Düsseldorf
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07.03.1986 |
Es ist einem Angeklagten in Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung unbenommen, seine Meinung zur Frage der Ableistung des Zivildienstes in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Derartige Äußerungen eines Angeklagten dürfen daher nicht strafverschärfend berücksichtigt werden.
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238
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BVerfG
/ Anm. Adolf Arndt
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05.03.1968 |
1. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) ist mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar. 2. Es wird daran festgehalten, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes berechtigt (BVerfGE 19, 135). 3. Die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG schließt die Berücksichtigung der di...
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